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Höhere Beiträge auch für billige Kfz-Versicherungen

17. Mai 2011   | Abgelegt unter Aktuelles, Versicherungen



In der Kfz-Versicherung herrscht unter den Versicherungsgesellschaften seit mehreren Jahren ein starker Preiskampf. Damit ein Versicherungsunternehmen am Markt standhalten kann, wurden die Versicherungsbeiträge jedes Jahr im Durchschnitt gesenkt. Bei einer Beitragserhöhung lief man der Gefahr, dass die Kunden zu einem anderen, günstigeren Versicherer wechseln und der Kundenstamm einbricht. Durch den über Jahre verteilten Preiskampf kann es nun zu höheren Beiträgen in der Kfz-Versicherung kommen, um die bisher gemachten Verluste zu minimieren.

Aufgrund der niedrig angesetzten Beiträge in der Autoversicherung musste ein Versicherungsunternehmen im Durchschnitt rund 7 Prozent selber auf die entstandene Schäden draufzahlen. Selbst gut kalkulierte Tarife konnten die Kosten nicht immer decken. Mittlerweile richtet es sich wahrscheinlich danach aus, dass die Versicherer die Beiträge zum nächsten Jahr erhöhen werden. Dies gilt auch für bisher billige Kfz-Versicherungen, wo die Versicherungstarife knapp gerechnet wurden.

Bei einer Erhöhung der Versicherungsbeiträge hat der Autofahrer nahezu immer ein Kündigungsrecht. Demnach kann man seine Kfz-Versicherung vergleichen und den Anbieter innerhalb eines Monats wechseln. Die Kündigung ist allerdings nur möglich, wenn die Erhöhung von dem Versicherer ausgegangen ist. Müssen die Beiträge aufgrund der Änderung der Regionalklasse angepasst werden, besteht nicht immer die Kündigungsmöglichkeit. Wer beispielsweise umgezogen ist und sich die Regionalklasse dadurch erhöht, hat selbst dann kein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn sich die Beiträge erhöhen.

Höhere Versicherungsbeiträge können in Zukunft besonders auf Frauen zukommen. Bisher haben Frauen von günstigen Kfz-Versicherungen profitiert, da die Fahrweise bei Frauen in der Regel sicherer ist und dadurch weniger Unfälle verursacht wurden. Aufgrund der kommenden Einheitstarife, sogenannte Unisex-Tarife, müssen die Beiträge für Männer und Frauen gleich sein. Die Versicherungsgesellschaften müssen demnach einen Einheitsbeitrag kalkulieren. Man kann daher davon ausgehen, dass die Beiträge für Frauen in der Höhe angepasst werden und sich mehr zu den Beiträgen für Männer orientieren. Die Durchsetzung der Unisex-Tarife muss spätestens zum Ende des Jahres erfolgen. Sollten sich die Kosten für die Versicherung erhöhen, werden die Versicherungsnehmer mit einem Schreiben darauf hingewiesen.



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