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Haftungsausschluss bei Probefahrten

16. August 2007   | Abgelegt unter Aktuelles, Probefahrten

Eine Probefahrt mit Ihrem Wunschauto ist eine der wichtigsten Phasen beim Kauf eines Autos. Abhängig davon, ob Sie das Fahrzeug von einer Privatperson oder einem Händler kaufen möchten, stellt sich die Frage nach der Haftung.

Händler

Ist der Verkäufer ein Händler, haften Sie bei einer Probefahrt nur, wenn Sie grob fahrlässig handeln.

Privatperson

Bei einer Privatperson sieht das anders aus, hier haften Sie voll für etwaige Schäden bei der Probefahrt. Um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden, verwenden Sie am besten den “Haftungsausschluss bei Probefahrt” des “Kredit Magazins“. Mit dieser Vereinbarung kann die Haftung des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt begrenzt bzw. ausgeschlossen werden, so dass Ihre Autofinanzierung auf sicheren Füßen steht. Hier als pdf runterladen.

Rechtliche Tipps

gefunden hier

– Grundsätzlich hat derjenige den Schaden zu ersetzen, der ihn schuldhaft verursacht hat.

So leicht ist aber nicht, denn man unterscheidet in Grobe und Leichte Fahrlässigkeit. Einfach in der Quelle das anschauliche Beispiel lesen!




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