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Neues von der Vollkaskoversicherung

23. Januar 2012   | Abgelegt unter Kfz-Versicherung



Die Vollkaskoversicherung ist vor allem für Neuwagenbesitzer ein echtes Muss, egal, ob man das Auto gekauft oder geleast hat. Tritt ein Totalschaden ein, der auch selbst verursacht wurde, so zahlt im Normalfall die Vollkaskoversicherung den kompletten Schaden. Das Ammenmärchen, das eine Vollkaskoversicherung unerschwinglich ist, sollte sich mittlerweile widerlegt haben. Für die meisten Fahrzeuge ist eine Vollkaskoversicherung absolut erschwinglich, es wäre fatal hier am falschen Ende zu sparen.

Auch im Jahre 2012 gibt es einige Änderungen, was die Vollkaskoversicherung betrifft. Immer wieder gibt es aktuelle Gerichtsurteile, über die man Bescheid wissen sollte.

Rotes Kennzeichen außen am Fahrzeug
So hat zum Beispiel das Oberlandesgericht Koblenz in einem besonderen Fall entschieden, dass die roten Kfz – Sonderkennzeichen außen am Fahrzeug befestigt werden müssen. Die roten Kfz Kennzeichen werden benötigt, wenn ein Fahrzeug zum Beispiel zur Probe gefahren wird oder nur über führt werden sollen. In diesem Fall hatte eine Besitzerin die roten Kennzeichen nicht außen am Fahrzeug befestigt sondern im Wagen inneren abgelegt. Das Auto fing Feuer, die Versicherung zahlte den Schaden nicht. Auch dann bezahlt die Versicherung nicht, wenn das rote Kennzeichen über Nacht abgebaut wird, um es vor Diebstahl zu sichern.

Verlorener Schlüssel
Verliert ein Autobesitzer den Schlüssel des Wagens und sucht der Eigentümer danach nur im räumlichen und personellen Umkreis, so zahlt die Versicherung einen Schaden bei einem Diebstahl des Wagens nicht. Das Landgericht klebe gab einer Versicherung recht, als die Autobesitzerin das Fahrzeug mit einem Schlüssel fuhr und vor der Haustüre abstellte. Ab nun müsse das Fahrzeug besonders geschützt werden, beispielsweise mit einer manuellen Lenkradsperre.
In diesem Fall fand ein neunjähriger Junge das Auto und machte eine Spritztour. Ein Unfall wurde verschuldet, die Versicherung zahlte nicht. Der Eigentümer des Fahrzeugs hätte hier die Versicherung anrufen müssen und um Rat fragen, bis ein neues Schloss eingebaut wäre. Es hätte genügend Möglichkeiten gegeben, das Auto zu sichern.



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