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Kfz-Versicherung – Haftpflicht, Voll- und Teilkasko, was ist sinnvoll?

8. Dezember 2011   | Abgelegt unter Kfz-Versicherung



Es gibt drei Versicherungen für das Auto, wobei der Halter zwischen Zweien davon wählen kann. Die Haftpflichtversicherung ist, wie der Name sagt, eine Pflichtversicherung, ohne die kein Fahrzeug innerhalb der EU (Europäische Union) zugelassen wird. Diese Kfz Versicherung tritt dann in Kraft, wenn ein Dritter durch die Nutzung des Fahrzeugs zu Schaden kommt, sie schließt Sachbeschädigungen genauso ein wie Personenschaden. Gerät zum Beispiel der Fahrer des Fahrzeugs ins Schleudern und fährt dabei gegen eine Leitplanke, reguliert die Haftpflichtversicherung die Kosten für deren Reparatur. Anders sieht es bei der Voll- und Teilkaskoversicherung aus, hier hat der Halter die Wahl ob und wie er sein Fahrzeug innerhalb der Kfz Versicherung absichern möchte.

Kfz-Versicherung - Haftpflicht, Voll- und Teilkasko, was ist sinnvoll?

Die Teilkaskoversicherung deckt einen Teil von Schäden am eigenen Fahrzeug ab. So gehört die Zerstörung durch Explosion oder Brand dazu, wobei auch Kurzschluss oder Verkabelung (Schmorbrand) in die Kfz Versicherung eingeschlossen sind. Des Weiteren zahlt sie den Zeitwert bei Fahrzeugverlust durch Diebstahl des ganzen Fahrzeugs und ersetzt die Kosten für Wiederbeschaffung und den Einbau von Teilen, die während eines Einbruchs gestohlen wurden, wie fest installierte Navigationsgeräte oder Stereoanlagen. Nicht enthalten sind bewegliche Gegenstände oder persönliches Eigentum der Insassen, dazu zählen auch mobile Navigationsgeräte und Freisprecheinrichtung oder iPods. Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, wie Hagel, Überschwemmung Sturm oder Blitzschlag werden dann ausgeglichen, wenn eine entsprechende Bestätigung des Wetteramts vorliegt, genauso wie bei Unfällen mit Haarwild gemäß dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) während der Fahrt ein Beweis vorhanden sein muss. Steht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen “alle Tiere” schließt, die Teilkasko auch Unfälle mit Pferden, Kühen, Schafen und Vögeln oder im Norden zum Beispiel auch Rentieren ein, also Tieren die nicht unter das BJagdG fallen. Die Teilkaskoversicherung zahlt inzwischen auch die Reparatur von Marderschäden ohne Folgeschäden, immer tritt sie bei Glasbruch in Kraft. Die Prämienhöhe bei dieser Kfz-Versicherung richtet sich nach Fahrzeugtyp, Alter des Versicherungsnehmers, Regionalklasse, Jahreskilometerleistung und Ähnlichem sowie die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung.

Bei hochwertigen, besonders teuren oder Neufahrzeugen macht die Ergänzung der Teilkaskoversicherung durch eine Vollkaskoversicherung durchaus Sinn, bei Fahrzeugfinanzierungen und Leasing ist dieser Zusatz zur “einfachen” Kfz Versicherung Pflicht. Die Vollkaskoversicherung reguliert Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, egal ob es sich um Selbst- oder Fremdverschuldung (zum Beispiel bei Fahrerflucht) handelt, sofern der Schaden nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit entstand (Alkohol am Steuer), sowie bei Zerstörungen und/oder Schäden durch Vandalismus.



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