Winterreifenpflicht?
31. März 2008 | Abgelegt unter Aktuelles, Autoreifen
Fast den kompletten März war ich im Urlaub in Rajasthan (Indien). Und da mein VW Bus vorher noch zum Kundenservice (s)(w)ollte, hatte ich beschlossen, auch gleich die Sommerreifen aufziehen zu lassen.
Als ich dann am 26.März aus dem Urlaub wieder kam, lag wieder Schnee. Mist? Was also tun? Ich habe das Auto stehen lassen, denn seit Mai 2006 gibt es eine situative Winterreifenpflicht!

Der Gesetzgeber schreibt also vor, dass die Kfz-Ausrüstung den Witterungsverhältnissen angepasst sein muss. Dies heisst also, dass das Auto mit Sommerreifen bei Schnee und Eis in der Garage stehen bleiben muss. Ansonsten kostet es 20 EUR Verwarnungsgeld und 40 EUR plus ein Punkt in Flensburg bei Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs.
Grobe Fahrlässigkeit
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls kann die kfz-Versicherung die Schadensregulierung versagen oder kürzen.
Zu einer Mithaftung kann es kommen, wenn der eigene Beweis der Unabwendbarkeit nicht greift: Verlängert sich der eigene Bremsweg und kommt es deshalb zum Unfall, steht man mit in der Schuld.
Was tun? Faustregel beachten!
Normalerweise heisst es von “O” bis “O” mit Winterreifen fahren: Von Oktober bis Ostern. Da Ostern aber dieses Jahr recht früh fällt, empfielt es sich noch etwas zu warten.
Günstige Sommerreifen kaufen
Wer neue Sommerreifen benötigt, für den lohnt sich ein Blick ins Internet. Die 2 Onlineanbieter reifen.com und reifendirekt.de haben äußerst günstige Angebote.
Und wer günstige Winterreifen kaufen will, für den habe ich auch eine neue Seite gestaltet.
Hallo,
insbesondere dieses Jahr hat man ja gesehen, dass die Faustformel von O bis O nicht mehr wirklich tauglich ist.
Ob es nun durch globale Klimaveränderungen stattfinden oder warum auch immer. Fakt ist, dass Kälteperioden immer früher / später auftreten.
Deswegen sollte man ehr nach Gefühl und Empfehlung der Wetterdienste handeln. Und immer auf Nummer sicher gehen!
Liebe Grüße,
Constantin