So funktioniert die Abwrackprämie
5. März 2009 | Abgelegt unter Aktuelles
Die Bundesregierung hat seit einiger Zeit ihr neues Konjunkturprogramm vorgestellt: die Abwrackprämie. Dabei hat man die Möglichkeit sein altes Auto verschrotten zu lassen und dafür eine Prämie von 2.500 Euro kassieren kann, wenn man sich in diesem Jahr noch einen umweltfreundlichen Neuwagen zulegt.
Bisher gibt es einen sehr großen Ansturm auf die Prämie und die Anträge werden von der Regierung fleißig abgearbeitete. Gezahlt werden kann die Umweltprämie, wie sie auch genannt wird, jedoch nur solange wie der Etat reicht. Insgesamt wurde 1,5 Millionen Euro dafür angesetzt. Diese reichen genau für 600.000 Anträge und bisher wurden schon über 90.000 Anträge eingereicht. Wie lange die Prämie noch reichen wird, hängt von der Begeisterung der Autokäufer ab.
Sein altes Auto kann man jedoch nur unter bestimmten Bedingungen verschrotten lassen. Das Auto muss mindestens neun Jahre alt sein und man muss den Wagen mindestens ein Jahr lang als Besitzer gefahren haben. Bevor man sein Auto verschrotten lässt, sollte man dringend den Wert des Wagens schätzen lassen. Viele Fahrzeuge mit dem Baujahr 1999 oder 1998 sind wesentlich mehr Wert als 2.500 Euro. Zu berücksichtigen ist dabei der Verschleiß und die Verwertbarkeit von den Einzelteilen. Nur wenn das Auto weniger Wert ist, lohnt sich der Weg zum Schrotthändler.
Die Prämie kann man nur ausgezahlt bekommen, wenn man sich im Jahr 2009 einen Neuwagen kauft oder einen Leasingvertrag über den Wagen abschließt. Jahreswagen zählen hier auch. Das neue Auto muss jedoch die neue Abgasnorm Euro-4 erfüllen und entweder noch nie zugelassen worden sein oder maximal ein Jahr lang in Deutschland auf ein Hersteller oder eine Autovermietung angemeldet gewesen sein. Man kann jedoch nicht nur mit der Prämie sparen, sondern sollte auch die vielen Rabattaktionen der Autohändler über Barzahlung nutzen. Auch Versicherungen für Neuwagen bieten lohnende Aktionen im Bereich der Abwrackprämie an.
Insgesamt muss man fünf Formulare ausfüllen, um den Antrag richtig einzureichen. Man benötigt das eigentliche Antragsformular, den Nachweis über die Verschrottung und die Abmeldebestätigung des Altwagens, eine Kopie der Rechnung beim Neuwagenkauf oder die Kopie des Leasingvertrages, den Original-Fahrzeugschein, sowie die Zulassungsbescheinigung des neuen Wagens. Der Stichtag ist demnach nicht der Tag des Kaufs, sondern der Tag der Zulassung. Bis zum 31.12.2009 hat man noch Zeit die lohnende Prämie zu nutzen.