Regel zur Kfz Steuer nochmals geändert
13. November 2008 | Abgelegt unter Aktuelles
Die Bundesregierung hat die geplante Neuregelung der Kfz-Steuer nochmals geändert. Nun sollen nur Neuwagen, die in den nächsten 6 Monaten (Stichtag 05.11.2008) zugelassen werden, von der Kfz-Steuer befreit werden. Zudem müssen die Fahrzeuge umweltfreundliche Neuwagen sein, also der EURO Normen 5 oder 6 entsprechen. Für besonders schadstoffarme Wagen sollte die Befreiung ein Jahr länger bis Ende 2010 gelten.
Für und Wider zur Kfz-Steuerbefreiung
Es wird bezweifelt, dass die Kfz-Steuerbefreiung so sehr die Automobilindustrie ankurbeln wird. Willi Diez, der Direktor des Institutes für Automobilwirtschaft, sagte der ARD, dass man mit dieser Maßnahme nur den deutschen Markt erreicht, der lediglcih 25 Prozent des Absatzes der Hersteller ausmacht.
Historisch gesehen
Historisch gesehen könnte es funktionieren. 1990 bis 1991 förderte die Bundesregierung Käufer von Fahrzeugen mit geregeltem Katalysator. Hier entfiel die Kfz-Stuer für bis zu 5 Jahren. Der Absatz stieg um ein Fünftel!
Was will die Bundesregierung damit erreichen?
Den Absatz der deutschen Hersteller ankurbeln. In den letzten Wochen wurden herbe Umsatzeinbußen bekannt, die nun aufgefangen werden sollen. Die Autowerke von BMW und Audi schließen z.b. einen ganzen Monat ihre Tore.
Wie hoch ist die Ersparnis?
Bei großen Fahrzeugen, bspw. bei SUVs kann man somit bis zu 1500 EUR Stuern zahlen. Kleinwagenbesitzer dagegen können nur auf knapp 150 EUR maximal hoffen.
Wer nun an einen Autokauf denkt, sollte sich mal die Angebote zum Autokredit anschauen. Teilweise sind die Angeboten von freien Kreditinstituten besser als die der Autohersteller.