Neuer Trend? Auto bis zum Verkauf beleihen
Wer dringend Geld benötigt und Schwierigkeiten hat, einen Kredit zu bekommen, kann sein Auto beleihen. Das ist selbst dann noch möglich, wenn man sein Auto in absehbarer Zeit verkaufen möchte. Wird das Auto bis zum Verkauf beliehen, ist erst einmal Geld zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses vorhanden. Der Besitzer hat genug Zeit, in Ruhe einen Käufer für das Auto zu suchen.

Für die Beleihung eines Autos ist keine Schufa-Auskunft über den Besitzer erforderlich. Entscheidend für die Höhe des Autopfand Kredit ist der Sachwert des Autos. Die Marke, der Typ, der Kilometerstand, das Baujahr, der Zustand und die Extras des Autos spielen eine Rolle. Der Besitzer erhält ein Sofortdarlehen, das einen bestimmten Prozentsatz des Fahrzeugwertes ausmacht, ausgezahlt. Zwischen Autobesitzer und Autopfandleihhaus wird ein Pfandkreditvertrag über eine bestimmte Zeit geschlossen. Der KFZ-Besitzer muss dafür den Fahrzeugschein, den Fahrzeugbrief, den Autoschlüssel und den Personalausweis vorlegen. Können Reparatur- und Wartungsbelege vorgelegt werden, wirkt sich dies günstig auf die Höhe des Sofortkredits aus.
Ist der KFZ-Besitzer mit der Höhe des Sofortkredites einverstanden, wird das Auto in einem versicherten Gebäude des Autopfandleihhauses untergestellt. Ein Übergabeprotokoll mit den wichtigsten Daten des Fahrzeugs wird angefertigt.
Hat der KFZ-Besitzer vor dem Ende des Pfandkreditvertrages einen Käufer für sein Auto gefunden, kann er das Fahrzeug kurzfristig auslösen. Holt der KFZ-Besitzer sein Fahrzeug zurück, muss er die Darlehenssumme und die angefallenen Kosten an das Autopfandleihhaus zurückzahlen. Pro Monat der Beleihung werden Zinsen sowie Gebühren für die Bearbeitung und die Versicherung fällig. Für die Verwahrung des Fahrzeuges fallen tägliche Kosten an.
Kann das Fahrzeug nach dem Ende der Laufzeit des Pfandkreditvertrages nicht ausgelöst werden, so hat der Besitzer die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern. Die bereits angefallenen Zinsen, Gebühren und Standgelder müssen beglichen werden. Kann der KFZ-Besitzer diese Kosten nicht begleichen oder versäumt er die Verlängerung des Vertrages, wird das Auto öffentlich versteigert. Der Besitzer erhält den Überschuss aus der Versteigerung.
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