Neue Kfz Steuer Regeln 2009
Mit Hilfe des Konjunkturpakets – ein 16 Punkte umfassendes Notprogramm – will die deutsche Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln, gleichzeitig Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen und somit die deutsche Konjuktur beleben.
Ein Punkt ist die geplante Änderung der Kfz-Steuer. Der neuen Regelung zufolge sollen alle Neuwagen ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit werden. Für neue und besonders schadstoffarme Fahrzeuge mit der Abgasstufe Euro 5 und 6 soll die Befreiung bis 2010 gelten.
Wie rechnet man die Steuer aus? Der Steuersatz für Euro-5-Fahrzeuge entspricht dem von Euro-4-Autos: Benzinern kosten im Jahr pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 6,75 Euro, Diesel kosten 15,44 Euro.
Somit soll der Abverkauf von Neuwagen gefördert werden. Doch reicht das? Ein Beispiel: Ein Fahrzeug mit 80 PS/1,4 L Motor und der EURO 5 Norm kostet an Steuern 94 EUR. Käufer von großen und schweren Fahrzeugen werden dagegen besser gestellt: Ein BMW 730d mit 245 PS kostet 463 EUR Steuern. Einem Käufer eines Audi Q7 mit 500 PS wird 1.852 EUR erlassen.
Kauft jemand einen neuen Golf, kostet er an Steuern nur 188 EUR. Dem BMW Fahrer werden dagegen 926 EUR geschenkt. Letztendlich profitieren nur Käufer großer Autos von der neuen Regelung. Und die müssen meist eh nicht auf den Pfennig schauen – bei Neupreisen bis zu 100.000 EUR.
Vor allem Kleinwagenfahrer werden sich wegen den wenigen Kröten doch kein neues Auto kaufen, oder?
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