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Motorrad Probefahrt – geklaut und bezahlt

22. Oktober 2008   | Abgelegt unter Aktuelles



BildDas Oberlandesgericht Köln hat gerade ein Urteil (Az.: 9 U 188/07)ausgesprochen, bei dem ein Motorrad Eigentümer das bei einer Probefahrt geklaute Motorrad von seiner Versicherung ersetzt bekommt.

Der Kaufinteressent verschwand bei einer Motorrad-Probefahrt – ohne seinen Personalausweis zu zeigen. Er hatte jedoch keine Fahrzeugpapiere erhalten. Lediglich das alte Auto blieb zurück – als Bastlerfahrzeug erworben und nicht umgemeldet. Somit konnte der Dieb nicht ausfindig gemacht werden.

Die Versicherung des Geschädigten meldete an, dass der Eigentümer Opfer eines Betrugs wurde. Außerdem handelte er grob fahrlässig, da er keine Personalien aufnahm. Aber: Das Gericht urteilte für den Geschädigte, er erhält 10.650 EUR von der Teilkaskoversicherung.

Denn: Es handelte sich um eine “Entwendung” – der Fahrtzeugschein wurde nicht übergeben und die Probefahrt wurde nur innerhalb eines kleines Ortes vereinbart.

Und: Der Verkäufer hätte im Notfall den Eigentümer über das Kennzeichen des zurückgelassenen Wagens ausfindig machen können.



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