Mehr Rechte beim Gebrauchtwagenkauf
Auch einen Gebrauchtwagen sollte man natürlich vorher zur Probe fahren. Erst dann fallen augenscheinliche Mängel auf. Doch auch in der Gewährleistungszeit kann noch einiges passieren, was unter dann normalerweise unter den Garantieanspruch fällt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt: Sie sind künftig besser vor einem Verlust der Garantieansprüche geschützt. In seinem Urteil erklärte das Karlsruher Gericht eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält.
Das ist die Kernaussage der Gerichtsentscheidung. Steht also im Vertrag drin, dass die Garantieansprüche nur gelten, wenn auch die Inspektionsintervalle berücksichtigt werden, ist dies rechtsungültig. Denn mal unter uns: Wer fährst schon vor einem geforderten Serviceintervall indie Garage? Meist fährt man ja ein paar Kilomter drüber.
Mehr Infos gibt es beim ZDF.
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